Bastian Wieland | Lesedauer: 5 Minuten
Frauke Brosius-Gersdorf gab bekannt, nicht mehr als Richterin für das Bundesverfassungsgericht kandidieren zu wollen. Ihre Absage begründete sie mit dem Vorwurf, einzelnen Medien komme im Umgang mit ihr „Kampagnencharakter“ zu. Den Unionsparteien sei zudem „nicht gelungen, sich mit meinen Themen und Thesen inhaltlich auseinanderzusetzen.“ Tatsächlich waren die Reaktionen aus rechten und rechtskonservativen Kreisen von scharfer Polemik geprägt – ein bekanntes Muster diskursiver Delegitimierung.
So behauptete AfD-Abgeordnete Storch fälschlicherweise, Brosius-Gersdorf wolle Abtreibungen bis „zwei Minuten vor der Geburt“ legalisieren. CDU-Politikerin Saskia Ludwig sprach von einer „von Herrn Miersch, Frau Reichinnek und anderen linken Fundamentalisten hofierten Professorin“ und kritisierte, es sei „niemandem mehr zu erklären, warum Herr Miersch gemeinsam mit Radikallinken und Linken im grünen Gewand insgesamt vier Verfassungsrichterstellen besetzen“ wolle.
Auch aus der „Neuen Rechten“ kam scharfe Kritik: In der Zeitschrift Sezession warf Uwe Jochum ihr „linke Machtpolitik in der Gestalt der juristischen Expertin“ vor. Diese Wortwahl steht exemplarisch für die Strategie dieser Strömung: Die „Neue Rechte“ ist eine intellektuell und kulturell orientierte Form des Rechtsextremismus, die nicht auf offene Gewalt, sondern auf sogenannte metapolitische Strategien setzt – also den Versuch, gesellschaftliche Diskurse langfristig zugunsten völkischer, nationalistischer und autoritärer Konzepte zu verschieben, um demokratische Strukturen schrittweise zu destabilisieren und durch ein autoritäres System zu ersetzen.
Im Unterschied zum klassischen Rechtsextremismus gibt sich die „Neue Rechte“ modern und bürgerlich, vermeidet offene NS-Bezüge und verharmlost radikale Inhalte sprachlich. So steht „Remigration“ in diesem Kontext nicht nur für die Rückführung von Personen mit abgelehnten Asylanträgen, sondern für die Ausweisung aller als „nicht integrierbar“ geltenden Menschen mit Migrationsgeschichte. „Ethnopluralismus“ wiederum verpackt rassistische Trennungsforderungen in die vermeintliche Idee, Kulturen müssten strikt voneinander getrennt bleiben. Beide Begriffe sind eng mit Verschwörungserzählungen wie der „Umvolkung“ oder dem „Bevölkerungsaustausch“ verknüpft.
Zentrale Methode ist die Metapolitik – der „Kampf um kulturelle Hegemonie“. Netzwerke aus Personen, Verlagen und Plattformen wie die „Gegenuni“ verbreiten Narrative über Bücher, Magazine, soziale Medien und öffentliche Auftritte so lange, bis sie im Mainstream ankommen. Gegner*innen werden als „Gutmenschen“ oder „deutschenfeindlich“ diffamiert, Klimaschutz als „Klimadiktatur“ verhöhnt und Gleichstellungspolitik als „Genderwahn“ abgewertet.
Ihre Strategen sprechen offen über ihre Ziele: Alain de Benoist fordert in Kulturrevolution von rechts (1985), politische Absichten im Prozess der kulturellen Einflussnahme unbemerkt zu lassen. Götz Kubitschek formuliert in Provokation (2019), das Ziel sei „nicht die Beteiligung am Diskurs, sondern sein Ende als Konsensform.“
Vom Sachthema zur personalisierten Empörung
Ausgangspunkt der Debatte war Brosius-Gersdorfs fachliche Arbeit zu Fragen des Schwangerschaftsabbruchs und der Grundrechte, die in juristischen Fachkreisen kontrovers, aber innerhalb des demokratischen Spektrums diskutiert wird. Die gegen sie gerichtete Kampagne verschob jedoch schnell den Fokus: Anstatt ihre Thesen juristisch einzuordnen, wurde eine moralisch aufgeladene Empörung inszeniert.
Aussagen wie die von Beatrix von Storch bedienen dabei Mittel der Übertreibung und Verzerrung: Aus differenzierten Positionen wird eine extrem zugespitzte Forderung konstruiert, die sich leicht skandalisieren lässt. Solche Strohmann-Argumente ermöglichen es, die Debatte nicht inhaltlich, sondern emotional zu führen – ein zentrales Element rechter Empörungskampagnen.
Delegitimierung durch politische Verortung
Saskia Ludwigs Formulierung, Brosius-Gersdorf werde von „linken Fundamentalisten hofiert“, verknüpft persönliche Abwertung mit einer pauschalen politischen Stigmatisierung. Ziel ist, die Kandidatin nicht als unabhängige Juristin, sondern als Teil eines angeblich radikalen politischen Lagers erscheinen zu lassen. Dieses Framing verschiebt die Wahrnehmung: Aus einer fachlich qualifizierten Person wird in der öffentlichen Debatte eine ideologisch motivierte Akteurin – unabhängig von ihrer tatsächlichen Arbeit.
Solche Zuschreibungen finden sich eben auch in der Sezession. Das dort gezeichnete Bild von der „linken Machtpolitik“ reduziert die Kandidatin auf ein Feindbild und knüpft an das neurechte Narrativ an, dass Institutionen wie das Bundesverfassungsgericht von einer linken Elite kontrolliert würden. Durch diese Erzählung wird nicht nur die Person attackiert, sondern das Vertrauen in die Institution selbst untergraben.
Metapolitische Mechanik im Kleinen
Im Fall Brosius-Gersdorf zeigt sich, wie metapolitische Strategien praktisch funktionieren: Einzelne Aussagen – oft entstellt oder aus dem Kontext gerissen – werden von politischen Akteuren in sozialen Medien, parteinahen Kanälen und ideologischen Publikationen verbreitet. Ziel ist nicht die inhaltliche Auseinandersetzung, sondern die Erzeugung eines einheitlichen Frames, der sich durch Wiederholung verfestigt.
Die Sezession spielt hier eine Rolle als intellektuelles Scharnier: Sie verleiht den Angriffen eine pseudo-akademische Legitimierung, indem sie sie in einen theoretischen Kontext einbettet. So kann die Empörung, die von parteipolitischen Persönlichkeiten wie Storch oder Ludwig in zugespitzten Parolen geäußert wird, auf einer zweiten Ebene als „analytische Kritik“ erscheinen. In Wirklichkeit arbeiten beide Ebenen Hand in Hand, auch ohne eine absichtsvolle Zusammenarbeit.
Eskalation und Rückzug
Je stärker sich dieser einheitliche Frame verbreitete, desto schwieriger wurde es für Brosius-Gersdorf, in der öffentlichen Wahrnehmung als neutrale, allein fachlich urteilende Kandidatin zu erscheinen. Ihre eigenen Themen traten in den Hintergrund; die Debatte drehte sich um die zugeschriebenen Extrempositionen und politischen Loyalitäten.
Die Entscheidung, ihre Kandidatur zurückzuziehen, folgte damit nicht nur aus parteipolitischen Machtfragen, sondern war auch Ergebnis einer gezielten Kampagne, die persönliche Diskreditierung, institutionelle Delegitimierung und mediale Empörung kombinierte.
Was wir daraus lernen können
Der Fall verdeutlicht, wie orchestrierte Empörung funktioniert: Sie beginnt mit einer gezielten Verzerrung oder Zuspitzung, die emotional anschlussfähig ist. Diese wird über verschiedene Kanäle verstärkt – von parlamentarischen Reden über soziale Medien bis hin zu ideologischen Publikationen – und mit politischer Stigmatisierung verbunden. Die Folge ist eine Verschiebung des Diskurses: Inhaltliche Debatten werden verdrängt, Personen und Institutionen geraten unter Generalverdacht.
Für demokratische Prozesse ist das doppelt gefährlich: Zum einen sinkt die Bereitschaft, sich mit komplexen Positionen auseinanderzusetzen. Zum anderen untergraben solche Strategien das Vertrauen in zentrale Institutionen – in diesem Fall das Bundesverfassungsgericht – und bereiten damit langfristig den Boden für autoritäre Narrative.
Facts
Primärliteratur
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Sekundärliteratur
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